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Von ATEX
Admin
admin@mischer.com
03 May 2004 07:00:46
Bereits am 1.Juli 2003 endetet die siebenjährige Übergangsfrist der Richtlinie 94/9/EG - besser bekannt als ATEX 100a.
ATEX 100a regelt das Inverkehrbringen von Produkten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Dazu werden erstmalig auch nicht-elektrische Geräte und Schutzsysteme erfasst, so dass z.B. auch die Hersteller von Mischern oder Pumpen betroffen sind. Auch viele Betreiber sind seit der Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzrichtlinie ATEX 137 davon betroffen.

A.Bieber

03 May 2004 07:16:44
Als Betreiber einer Grossbäckerei habe ich dazu direkt eine Frage: In meiner Bäckerei arbeite ich u.a. mit einigen älteren Planeten-Rührmaschinen und Knetmaschinen. Diese Maschinen haben natürlich keine neue Kennzeichnung. Darf ich diese Maschinen jetzt noch benutzen, oder sollte ich mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen?

Andreas Sicking
asicking@sicking.de
05 May 2004 08:35:17
Natürlich ist es sinnvoll, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gibt es aber einen Bestandsschutz für vorhandene Geräte. Das gilt allerdings nicht mehr nach Umbauten.

A. Bieber

10 May 2004 09:04:11
Danke!
Wo finde ich eigentlich weitere Informationen über ATEX und die Umsetzung?

Andreas Sicking
asicking@sicking.de
10 May 2004 09:07:08
Auf folgenden Seiten finden Sie die Informationen der EU: http://europa.eu.int/comm/enterprise/atex/infor.htm
Eine erste Übersicht finden Sie hier auf der MischerExpo unter http://www.mischer.com/aktuell/atex-1.html

A.Bieber

10 May 2004 09:44:38
Danke!

Ralf Schmitt
lorena.schmitt@freenet.de
14 Sep 2004 19:46:57
Hallo!
Grundsätzlich gilt die ATEX 95 für das Inverkehrbringen von Geräten die sich in einer Zone befinden. Das Betreiben einer Anlage mit EX-Zone regelt die Betreibssicherheitsverordnung. Dort wird in den Übergangsvorschriften gesagt, dass sie bestehende Anlagen weiterhin betreiben können soweit sie auch zuvor befugt betrieben wurden und den Normen entsprach. Eine Gefährdungsbeurteilung ist aber auf alle Fälle nötig.
Weiterhin sagt die BSV im Anhang 4b, dass der Betreiber auch nicht ATEX 95 Geräte einsetzen darf, wenn er hierfür Explosionsschutzdokument erstellt.

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